test Gastro

    Für die Aktionen muss die komplette Ausstattung selbst mitgebracht werden.
    Für eine geeignete Wettersicherung ist zu sorgen (Regen/Sturm etc.)
    Für Zelte/Pavillons muss ein Standsicherheitsnachweis vorliegen.
    Ohne Standsicherheitsnachweis kann je nach Windstärke ein frühzeitiger Abbau angeordnet werden.


    Werden gewerblich Speisen und Getränke angeboten, liegt die Einhaltung der Erfordernisse des Gaststättengesetzes und Brandschutzes sowie der lebensmittelrechtlichen Anforderungen (s. beigefügtes Merkblatt des Veterinäramtes, Abteilung Lebensmittelüberwachung
    Tel. 05361 282141) in der Verantwortung der Institution bzw. des Vereins.
    Die Anzeige eines vorübergehenden Gaststättengewerbes ist mindestens 4 Wochen vor der Veranstaltung beim Ordnungsamt der Stadt Wolfsburg einzureichen.
    Ordnungsamt: Frau Tanja Dachwitz, Tel.: 05361 282146 und Frau Anja Thiemann Tel.: 05361 282435
    Internet: www.stadt.wolfsburg.de/gaststaettenanzeige